Gelbfieberimpfstelle

Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden nur Institutionen mit besonderer Qualifikation zur Impfung gegen Gelbfieber zugelassen.
Dies hat Gründe in der Gefährlichkeit der Krankheit Gelbfieber, im früher sehr schwierigen Umgang mit dem Impfstoff und dem Bemühen, höchstmögliche Sicherheit für die betroffenen Personen zu garantieren. Ausführende Behörden in Deutschland sind die entsprechenden Ministerien der Bundesländer.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, inzwischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, in München erteilte den Praxisinhabern Dr. med. Jens Schelling und Prof. Dr. med. habil. Jörg Schelling jeweils die Genehmigung zur Impfung gegen Gelbfieber mit der Registriernummern 606 und 523.

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